Welche finanziellen Hilfen die Corona-Soforthilfe für Vereine und Institutionen bietet und wie Sie diese beantragen können, erfahren Sie hier.
Förderprogramm Soforthilfe Corona
So unterstützt Sie die Raiffeisenbank
Die Corona-Pandemie trifft viele Menschen in unserer Gesellschaft auch finanziell. Neben zahlreichen Gewerbetreibenden und Unternehmern sind es auch Vereine und gemeinnützige Institutionen, die in finanzielle Schieflage geraten und Liquiditätsengpässe erleiden. Als Genossenschaftsbank liegt uns die Förderung der Menschen in der Region sehr am Herzen. Über das Förderprogramm „Corona-Soforthilfe“ besteht für Vereine und gemeinnützige Institutionen in unserem Geschäftsgebiet bis zum 30.10.2020 die Möglichkeit, sich um eine finanzielle Unterstützung aus Mitteln des VR-GewinnSparvereins zu bewerben. Wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie hier.
Die Förderung
Hilfe für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen
Aufgrund der Corona-Krise geraten Vereine und gemeinnützige Einrichtungen in erhebliche Schwierigkeiten. Einnahmen sind weggebrochen, doch die laufenden Kosten sind weiter zu zahlen. Gemeinsam mit dem Gewinnsparverein Baden-Württemberg e.V. haben wir das Förderprogramm "Soforthilfe Corona" für Vereine und gemeinnützige Institutionen entwickelt. Wir können im Aktionszeitraum bis zum 30. Oktober 2020 Spendengelder aus dem VR-GewinnSparen für Zwecke einsetzen, welche normalerweise nciht förderfähig sind. Gefördert werden daher aktuell auch Verwaltungs- und Betriebskosten wie Mieten, Kreditraten, Leasingraten, Gehälter usw.
Der Antrag
So beantragen Sie eine Förderung
Ihren Antrag auf Förderung können Sie per E-Mail oder schriftlich an uns stellen. Zusagen können nur erfolgen, solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist. Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular "Soforthilfe Corona".